… als nächstes würde ich gern die eG als Unternehmen aus der Perspektive der Mitarbeiter diskutieren. Sind Mitarbeiter zwingend Mitglieder der eG? Was geschieht wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, können sie dann noch Mitglieder der eG sein? Wie würden wir den Nutzen der Mitglieder / Mitarbeiter formulieren, denn der Hauptnutzen bzw -zweck einer eG sollte ja den Mitgliedern zugute kommen?
👥 Müssen Mitarbeitende Mitglieder der eG sein?
Nein, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten:
1️⃣ Pflichtmitgliedschaft – Alle Mitarbeitenden sind gleichzeitig Mitglieder der eG.
2️⃣ Freiwillige Mitgliedschaft – Mitarbeitende können sich entscheiden, Mitglied zu werden.
3️⃣ Gemischtes Modell – Bestimmte Gruppen (z. B. Führungskräfte) sind verpflichtend Mitglieder, andere können freiwillig beitreten.
🔹 Praxisbeispiele:
- Mondragon (Spanien): Alle Mitarbeitenden sind Genossenschaftsmitglieder mit Stimmrecht und Gewinnbeteiligung.
- Freie Genossenschaften: Manche haben externe Angestellte, die nicht automatisch Mitglieder sind.
📌 Meine Empfehlung für eine moderne eG:
✅ Freiwillige Mitgliedschaft für Mitarbeitende mit klaren Anreizen zur Beteiligung.
✅ Kein Zwang, aber attraktive Vorteile für Mitglieder (Mitbestimmung, Gewinnbeteiligung etc.).
💼 Was passiert mit Mitgliedern, die das Unternehmen verlassen?
Hier gibt es verschiedene Optionen:
1️⃣ Mitgliedschaft bleibt bestehen → Ehemalige Mitarbeitende bleiben Mitglieder, sofern sie Kapitalanteile halten oder andere Interessen an der eG haben.
2️⃣ Automatische Beendigung → Mitgliedschaft endet mit dem Arbeitsverhältnis, Rückzahlung des Genossenschaftsanteils.
3️⃣ Übergangsphase → Mitgliedschaft bleibt für eine bestimmte Zeit bestehen (z. B. 1 Jahr nach Ausscheiden).
🔹 Üblich ist eine Übergangsfrist mit Austrittsoption.
🔹 Falls Mitglieder Kapital eingebracht haben, muss geregelt sein, ob und wann sie ihr Kapital zurückbekommen.
📌 Frage an dich:
🔹 Soll die eG auch für ehemalige Mitarbeitende offen bleiben (z. B. als Netzwerk, Investitionsgemeinschaft oder Beraterpool)?
🎯 Nutzen für Mitglieder (Mitarbeitende & andere Mitglieder)
Ein zentraler Punkt, denn der Nutzen einer eG sollte direkt den Mitgliedern zugutekommen.
🔹 Monetärer Nutzen:
✅ Gewinnbeteiligung (Dividenden auf Genossenschaftsanteile)
✅ Faire Gehaltsstruktur (Mitspracherecht bei Vergütungsmodellen)
✅ Bessere Absicherung (z. B. Jobgarantie, Sozialleistungen)
🔹 Mitbestimmung & Teilhabe:
✅ Gleiches Stimmrecht für Mitglieder (1 Person = 1 Stimme, nicht abhängig von Kapitalanteilen)
✅ Demokratische Entscheidungen über Unternehmensstrategie
✅ Gestaltung der Arbeitsbedingungen (z. B. flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Regelungen)
🔹 Langfristiger Wert & Sicherheit:
✅ Nachhaltige Unternehmensführung ohne kurzfristige Renditeorientierung
✅ Arbeitsplatzsicherheit durch stabilere Strukturen
✅ Aufbau von Kapital durch Mitgliederanteile
🔹 Soziale & ideelle Vorteile:
✅ Sinnhaftigkeit & Identifikation mit der eG
✅ Förderung einer kooperativen Unternehmenskultur
✅ Netzwerke & Weiterbildungsmöglichkeiten
📌 Zusammenfassung:
Mitarbeiter-Mitglieder profitieren von finanzieller Beteiligung, Mitbestimmung und langfristiger Stabilität.
💡 Mögliche, weiterführende Fragen zur Gestaltung:
🔹 Soll es eine Mindestverpflichtung für Mitarbeitende geben (z. B. mind. X Jahre Mitglied bleiben)?
🔹 Wie gehen wir mit externen Mitgliedern um (z. B. Kunden, Investoren, ehemalige Mitarbeitende)?
🔹 Welche Entscheidungsrechte haben Mitglieder, die keine Mitarbeitenden sind?